Mit dem Losungsvers wollte Gott damals schon auf Jesus Christus, unseren Retter und Erlöser hinweisen. Denn als Er am Kreuz beim Vater Vergebung für viele erwirkte, wurde das Erlöserwerk zu völliger Umkehr und Buße vollbracht, wodurch viele zum Glauben kamen. Jene, welche an den Sohn Gottes Jesus Christus, dessen Tod und dessen Auferstehung, haben das ewige Leben und somit den Tod überwunden. Jene kommen nicht ins Gericht, da sie frei von Sünde vor Gott bestehen können, da eine völlige Umkehr und ein Austausch stattgefunden hat. Allerdings sei hier eine Warnung bzw. Mahnung ausgesprochen, welche uns schon in den Briefen des Paulus zuteil wurde: Wenn man sagt, man sei der Sünde gestorben, jedoch weiterhin Sünde tut, dann beheht man Selbstbetrug und man ist NICHT frei von Sünde und ihr somit NICHT gestorben. Paulus schrieb weiterhin: „Als wir noch Sünder waren“ was verdeutlichen soll, dass jene einst gesündigt hatten, dies dann aber nicht mehr taten. Auch jene standen ohne Sünde vor Gott.
Nachzulesen im Buch des Propheten Jesaja, Kapitel 1. Dort wird auch die Abtrünnigkeit der Menschen und Gottes Gericht zur Läuterung Jerusalems (in meinem besonderen Fall Karlsruhe – unsere Stadt / Karlsruhe in Baden; der aufmerksame Leser weiß Bescheid).